Good news, everyone! Wissenschaftliche Studien sowie Leitlinien verschiedener öffentlicher Institute weisen darauf hin, dass Mehrwegbehältnisse unter Einhaltung hygienischer Standards auch während der COVID-19-Pandemie genutzt werden dürfen. Das heißt: Trinkgefäß einpacken und wie gewohnt weiter refillen!
Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die Übertragung durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen oder Aerosole. Es gibt bisher keinen nachgewiesenen Fall einer Ansteckung aufgrund des Verzehrs kontaminierter Lebensmittel oder Kontakt mit kontaminierten Oberflächen. Studien zeigen jedoch, dass eine Schmierinfektion nicht generell ausgeschlossen werden kann, da vermehrungsfähige SARS-CoV-2-Viren unter Laborbedingungen auf Flächen infektiös bleiben können. Auf glatten Flächen wie Plastik oder Edelstahl wurde eine Stabilität von 3-7 Tagen festgestellt. Das zeigt deutlich, dass Einwegverpackungen aus Plastik das Ansteckungsrisiko im Vergleich zu Mehrwegbehältnissen nicht verringern. Bezüglich der Lebensmittelabgabe während der COVID-19-Pandemie gilt also: Hygiene statt Einweg! 1
Um eine hygienische Nutzung von Mehrwegbehältnissen zu gewährleisten, bestehen bereits deutschlandweit geltende Hygienevorschriften, welche den Schutz vor einer Übertragung von Krankheitserregern bei der Abgabe von Lebensmitteln regeln. Der Lebensmittelverband Deutschland weist darauf hin, dass unter Einhaltung dieser Richtlinien das sichere Entgegennehmen und Befüllen
privater Behältnisse auch in Bezug auf Corona-Infektionen gewährleistet ist:
„Da es momentan keine Indizien gibt, dass Lebensmittel oder Trinkwasser mit der Übertragung des SARS-CoV-2 in Verbindung stehen, müssen aus Sicht der Lebensmittelsicherheit keine zusätzlichen Maßnahmen unter Ausweitung der Anwendung von Schutzausrüstungen (wie Mundschutz, Handschuhe) oder verstärkter Einsatz von Desinfektion, getroffen werden. Die Hygiene- und Reinigungskonzepte, die im Rahmen der Eigenkontrollen bereits implementiert sind und die lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen, reichen bei konsequenter Anwendung aus.“ 2
Lebensmittelverband Deutschland 2020, 3.
Es besteht unter der Einhaltung bereits bestehender Hygienerichtlinien demnach kein Verbot für die Annahme und Befüllung privater Mehrwegbehältnisse während der COVID-19-Pandemie! Also lasst uns unsere Flaschen, Gläser, Boxen schnappen, sie auffüllen, es uns schmecken lassen und die Plastikflut gemeinsam stoppen!
Passt aufeinander auf und bleibt gesund,
Euer Refill Deutschland Team
1 Robert-Koch-Institut 2020; Bundesinstitut für Risikobewertung 2020.
2 Lebensmittelverband Deutschland 2020, 3.
Quellen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2020): Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden? URL https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden-244062.html [09.09.2020].
- Lebensmittelverband Deutschland (2020): Eckpunkte zum Corona-Infektionsschutz: Hygiene bei Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away. URL https://www.lebensmittelverband.de/de/verband/positionen/20200331-eckpunkte-zum-corona-infektionsschutz-hygiene-bei-abgabe-von-lebensmitteln [09.09.2020].
- Robert-Koch-Institut (2020): SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). URL https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2 [09.09.2020].
Ein herzliches Dankeschön geht an Katharina aus Frankfurt, die diesen Beitrag verfasst hat, nachdem sie stundenlang recherchiert, telefoniert und sich mit anderen ausgetauscht hat! Ohne dich gäbe es diesen Text nicht! 👏👍