Refill & Hygiene
Um sicherzustellen, dass das an Refill-Stationen abgegebene Wasser qualitativ hochwertig und gesundheitlich unbedenklich ist, müssen spezifische Anforderungen und Regelungen beachtet werden. DiesDiese Übersicht soll Orientierung und Antworten auf häufige Anfragen zu den Themen Wasserqualität, Hygiene und weitere Anforderungen an Refill-Stationen bieten. Und euch als Refill-Gruppen dabei unterstützen, relevante Informationen an die Refill-Stationen effektiv zu vermitteln und stellt sicher, dass Fragen rund um die Wasserabgabe kompetent beantwortet werden können.
Leitungswasserqualität
Die Qualität des Trinkwassers in Deutschland unterliegt strengen Kontrollen. Die Trinkwasserverordnung legt Grenzwerte für verschiedene Parameter fest, um die Gesundheit der Verbraucher*innen zu schützen. Wasserversorgungsunternehmen müssen diese Gesetze und Verordnungen genau beachten und das Trinkwasser regelmäßig beproben. Die Qualitätsgarantie der Wasserversorger gilt jedoch nur bis zum jeweiligen Hausanschluss. Auf den letzten Metern im Haus kann sich die Wasserqualität verändern. Deshalb müssen vermietende und hausbesitzende Personen für intakte Wasserleitungen sorgen, um die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten.
Wasser aus dem Wasserhahn
Informationen zur Installation und Wartung der Hauswasserleitungen können in der Regel beim oder bei der Vermietenden bzw. Hausbesitzenden eingeholt werden.
Um Stagnationswasser zu vermeiden, sollte das Wasser einige Minuten lang laufen gelassen werden, bevor es getrunken wird, wenn es über einen längeren Zeitraum (mehr als vier Stunden) stagniert.
Um Bedenken, beispielsweise hinsichtlich Metallablagerungen, auszuräumen, kann eine Wasserprobe analysiert werden. Hierfür gibt es verschiedene Anbieter. Wichtig ist, dass es sich um eine zugelassene Untersuchungsstelle handelt. Siehe Anhang und Link.
Ist ein Wasserfilter installiert, beispielsweise unter dem Wasserhahn oder in der Hausanlage, muss dieser regelmäßig gewartet und gereinigt werden, um die Hygiene zu gewährleisten.
Bleiwasserleitungen in Gebäuden sind nicht zulässig und müssen bis 2026 ausgetauscht werden.
Leitungswasser aus (leitungsgebundenen) Spendern
Wird Wasser aus einem leitungsgebundenen Spender gezapft, ist es wichtig, dass der Wasserspender gemäß den Herstellerangaben gewartet wird. Refill-Stationen, die Wasser aus einem Wasserspender abgeben sollten sich über die spezifischen Anforderungen informieren und bei Fragen den Kundenservice kontaktieren. Regelmäßige Wartung und Reinigung sind entscheidend für die Wasserqualität.
Hygienehinweise für Refill-Stationen
Die Betreibenden von Refill-Stationen sollten auf die Hygienestandards für die Ausgabe von Wasser an ihrer Station hingewiesen werden. Das kann durch ein direktes Schreiben an die Stationen durch die Refill Gruppe oder eine offizielle Stelle (z.B. das Gesundheitsamt) oder durch das Teilen der Informationen auf eurer Website und anderen Kanälen erfolgen. Ihr könnt dafür auch eigene Infomaterialien erstellen oder unser Infoblatt “Hygienehinweise für Refill-Stationen” nutzen.
Verantwortlichkeit
Die Betreibenden von Refill-Stationen sind für die Einhaltung der Hygiene- und Qualitätsstandards verantwortlich. Dies umfasst die regelmäßige Reinigung der Zapfstellen und die Sicherstellung, dass das Wasser in einwandfreier Qualität abgegeben wird.Sie sind somit die rechtlich verantwortliche Instanz, wenn jemand durch das abgegebene Wasser gesundheitliche Schäden erleidet. Dies dient natürlich auch dem eigenen Gesundheitsschutz.
Empfehlungen für die hygienische Befüllung von Trinkgefäßen bei Refill-Zapfstellen
- Grundsätzliche Hygiene: Die Zapfstelle muss hygienisch sein. Als Faustregel kann man sich folgende Frage stellen und selbst beantworten: „Würde ich dort selbst meine Trinkflasche auffüllen?”
- Hygienische Befüllung: Beim Befüllen von Trinkgefäßen muss darauf geachtet werden, dass es zu keinem Kontakt zum Wasserhahn kommt, um Keimübertragung zu vermeiden.
- Regelmäßige Reinigung: Die Zapfstellen müssen sauber gehalten und regelmäßig mit sauberen Tüchern und geeigneten Mitteln gereinigt werden.
- Entkalkung: Der Strahlregler (Perlator) muss regelmäßig entkalkt werden, z.B. durch Abkochen unter Zugabe von mit Säure (Essig/Zitronensäure), um die Wasserqualität zu gewährleisten.
- Ablassen von Stagnationswasser: Bei längerer Nichtnutzung (mehr als 4 Stunden) sollte das Wasser laufen gelassen werden, bis es kühl aus dem Wasserhahn kommt.
- Überprüfung bei Auffälligkeiten: Bei Auffälligkeiten wie Trübung, Geruch oder Geschmack darf kein Wasser mehr ausgegeben werden und es muss baldmöglichst untersucht werden. Melden kann man dies dem Wasserversorger, dem Betreibenden der Gebäudewasserversorgungsanlage (z.B. hausbesitzende/ vermietende Person) oder dem für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt.
Schulung des Personals
Es ist keine spezielle Schulung für das Personal erforderlich. Mitarbeitende sollten über die Hygienestandards und die richtige Handhabung der Zapfstelle informiert sein.
Meldung & Überprüfung einer Refill-Station
Bei Entnahmestellen für Trinkwasser (Zapfstellen) einer Gebäudewasserversorgungsanlage unterliegt das abgegebene Wasser sowie der Betrieb und die Überwachung den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Verantwortlich für die Umsetzung der Anforderungen nach der Trinkwasserverordnung ist der Betreiber der Trinkwasser- installation, das heißt, in der Regel die haus-/wohnungsbesitzenden oder vermietenden Personen und diejenige Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat (meist die mietende Partei).
Für die allgemeine Überwachung des Trinkwassers ist das örtliche Gesundheitsamt zuständig. In welchem Umfang und in welcher Häufigkeit die Behörden Innenanlagen zur öffentlichen Abgabe von Trinkwasser im Rahmen der Überwachung berücksichtigen, liegt in ihrem Ermessen.
Wie eine Refill-Station angemeldet werden muss und wie die Kontrollpflichten aussehen, hängt von der Handhabung der Vorschriften der Trinkwasserverordnung und ggf. kommunaler Regelungen ab. Durch die Teilnahme an der Refill-Kampagne entstehen zunächst keine besonderen Untersuchungspflichten nach der Trinkwasserverordnung.
Fall Baden-Württemberg:
In den Ausführungshinweisen zur Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch sind Refill-Stationen spezifisch aufgeführt. Darin wird festgelegt, dass Betreibende von Gebäudewasserversorgungsanlagen eine Anzeige machen müssen, wenn sie eine Entnahmestelle für Trinkwasser einrichten und kennzeichnen. Für diese Stellen, wie Refill-Stationen in Geschäften oder Restaurants, sind keine speziellen Untersuchungen erforderlich. Sie unterliegen jedoch der Anmeldung beim und der Überwachung durch das örtliche Gesundheitsamt.
Im Moment sind uns keine vergleichbaren Regelungen aus anderen Bundesländern bekannt.
Beispiele aus Städten und Kommunen:
Heilbronn (Baden-Württemberg): In Heilbronn wird es so gehandhabt, dass durch die Unterzeichnung der „Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Daten im Rahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Stadt Heilbronn“ durch eine Refill-Station dieser Anzeigepflicht Genüge getan ist. Die in Heilbronn aktive Refill-Gruppe der Klimabotschafter*innen kümmert sich darum, neuen Refill-Stationen dieses Schreiben zukommen zu lassen.
Büdingen (Hessen): “Seitens des Gesundheitsamtes des Wetteraukreises werden an Refill-Stationen aktuell keine weitergehenden Anforderungen gestellt, da es sich um keine entgeltliche Abgabe von Wasser handelt. Für Gastronomiebetriebe und lebensmittelverarbeitende oder -ausgebende Betriebekönnen unter Umständen abweichende Regelungen gelten, die im Zweifelsfall mit dem Gesund-heitsamt abzustimmen sind.”
Kiel (Schleswig-Holstein): Das Gesundheitsamt Kiel empfiehlt neuen Refill-Stationen, ihr Wasser beproben zu lassen. Zu diesem Zweck hat das Gesundheitsamt viele potenzielle Stationen proaktiv angeschrieben und ihnen auch Hygieneempfehlungen mitgeschickt. Alle auf der Karte eingetragenen Stationen werden dann ohnehin routinemäßig und stichprobenartig vom Gesundheitsamt beprobt.
Wiesbaden (Hessen): In einer Pressemitteilung appelliert das Gesundheitsamt Wiesbaden an alle Bürgerinnen und Bürger, beim Befüllen ihrer Trinkflaschen auf die Hygiene zu achten. Das Gefäß sollte sauber sein und es sollte kein direkter Kontakt mit der Wasserentnahmestelle bestehen. Für Betreiber wurden auf der städtischen Website zudem Tipps und Hinweise zur hygienischen Abgabe von Trinkwasser zusammengestellt.
Besonderheiten/offene Frage
Unterschiede zwischen Refill-Stationstypen
Es besteht eine klare Unterscheidung in den Anforderungen an Refill-Stationen, abhängig von der Art der Einrichtung. Gastronomiebetriebe müssen striktere Lebensmittelvorschriften befolgen, da sie regelmäßig Trinkwasser für den direkten Verzehr anbieten. Bei Einzelhandelsgeschäften, die weniger strengen Vorschriften unterliegen, sind die Anforderungen oft geringer, was die Handhabung und Abgabe von Trinkwasser angeht. Diese Unterschiede können Auswirkungen auf die Verantwortung und die Hygienepraktiken der Betreibenden haben.
Besonderheiten bei der Beprobung
Die Beprobung von Trinkwasser in sensiblen Einrichtungen unterliegt besonderen Regelungen. Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, ihre Wasserproben jährlich untersuchen zu lassen, um sicherzustellen, dass keine schädlichen Legionellen oder andere Kontaminanten vorhanden sind. Für andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kinderbetreuungseinrichtungen und Freizeitstätten, gelten Untersuchungspflichten alle fünf Jahre. Diese unterschiedlichen Intervalle spiegeln die besonderen Anforderungen an die Wasserqualität in den jeweiligen Einrichtungen wider und dienen dem Schutz der dort betreuten Personen.
Lebensmittelrecht
Die Frage, ob die Abgabe von Trinkwasser an Refill-Stationen unter das Lebensmittelrecht fällt, wird unterschiedlich diskutiert und ist nicht eindeutig geklärt. Während einige Auffassungen davon ausgehen, dass Trinkwasser seitens der Refill-Stationen als Lebensmittel betrachtet wird, sobald es zum Verzehr angeboten wird, gibt es auch Meinungen, die diese Praxis anders interpretieren. Diese Ungewissheit kann zu Verwirrung bei den Betreibern führen, da sie möglicherweise unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen hinsichtlich der Gewährleistung der Wasserqualität und der Einhaltung von Hygienevorschriften haben.